Am 22. Mai 1951 hat sich auf Anordnung der Bundesregierung der erste Beirat für die Volkswagenwerk GmbH konstituiert. Der Beirat gilt als Vorläufer des Aufsichtsrats, der gemäß Vorschrift des 1952 erlassenen Betriebsverfassungsgesetzes den Beirat im August 1953 ablöste. In Wolfsburg begrüßte man „die Einsetzung des Beirates als den ersten Schritt zu einer Normalisierung der Verhältnisse“.
Die Bestellung des Beirats war für Volkswagen ein wichtiger Schritt zur Demokratisierung und ein elementarer Baustein auf dem Weg zum international erfolgreichen Konzern von heute. Seit Aufnahme der zivilen Fertigung des Volkswagen „Käfer“ im Dezember 1945 hatte man in Wolfsburg alle wesentlichen Weichen gestellt und innerhalb weniger Jahre ein konkurrenzfähiges Unternehmen geschaffen.
Im Oktober 1949 übergab die britische Militärregierung, die unzweifelhaft den Grundstein für den Erhalt der Fabrik gelegt hatte, die Treuhänderschaft an die Bundesregierung. Die Verwaltung des Unternehmens wurde vom Land Niedersachsen übernommen. Nach der Regelung von Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen lag es nahe, aufgrund der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung der Volkswagenwerk GmbH einen Beirat einzusetzen. Dafür zuständig waren die Bundesregierung und das Land Niedersachsen.
In der Anordnung vom 21. Mai 1951 wurde das Zusammenspiel der beteiligten Instanzen festgehalten: „Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und im Benehmen mit der Staatsregierung des Landes Niedersachsen den Vorsitzenden des Beirats und den stellvertretenden Vorsitzenden.“ Vorsitzender des ersten Beirats der Volkswagenwerk GmbH war Heinz M. Oeftering. Der Ministerialdirektor war Mitglied des Bundesfinanzministeriums, das er nun im Beirat vertrat. Zudem gehörten dem Beirat Vertreter von Behörden und aus der Wirtschaft sowie Mitglieder der Gewerkschaften und der sogenannten Volkswagen Außenorganisation (Vertriebspartner) an.
Am 22. Mai 1951 kam der Beirat zu seiner konstituierenden ersten Sitzung in Wolfsburg zusammen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gremiums gehörte neben der Konstituierung das Tagesgeschäft mit der D-Mark-Eröffnungsbilanz, die durch die Währungsreform von 1948 erforderlich war.
Heinrich Nordhoff, Generaldirektor der Volkswagenwerk GmbH, knüpfte hohe Erwartungen an die Zusammenarbeit mit dem Beirat und beschloss seine Ansprache an das Gremium entsprechend: „Wie glücklich wir sind, dass mit der Bildung dieses Verwaltungsrates ein Teil der Verantwortung von den Schultern der Geschäftsleitung genommen wird; und wir sind Ihnen, meine Herren, von Herzen dankbar für Ihre Bereitwilligkeit, diesem Werk Ihren wertvollen Rat und Ihre Unterstützung zu geben.“
Fotos: ©Volkswagen Archiv
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